"wahlbeteiligung bestimmt parteienförderung"

Volksbegehren Zur Senkung der Parteienförderung zugunsten der Weiterentwicklung unserer Demokratie

📌 Stand 3. Mai - 5.521 von 8.969 Unterstützungen. Bitte gerne Flyer downloaden und via Whatsapp/Signal/Telegramm etc. teilen!
📌 du willst Flyer verteilen für das Volksbegehren? schick uns deine Postadresse an post (ät) ig-demokratie.at

Pro & Contra - Parteienförderung senken

💡 Ja, Parteienförderung ist wichtig um unabhängige politische Arbeit zu ermöglichen und Parteiakademien leisten wichtige Arbeit. Aber...
🔹 Österreich zahlt im internationalen Vergleich extrem hohe Parteienförderungen – und sie wurde jahrelang über der Inflation erhöht.
🔹 Beeinflussen Großspender trotzdem die Politik? Trotz hoher staatlicher Förderung gibt es große private Geldgeber. Sollte man Parteispenden von der Förderung abziehen oder kleinen Parteien im Verhältnis mehr Förderung zukommen? Wäre eine Zweckwidmung realistisch?
🔹 fast 275 Millionen Euro beträgt die Parteienförderung aktuell jährlich – ein enormer Betrag, während etwa die politische Bildung unterfinaniert ist und unser Budget hart im Defizit ist. Aktuell werden zB bei den Ministerien 15% Ressourcen gekürzt, bei den Parteien nichts?
🔹 Parteien bremsen tendenziell demokratische Innovationen – die Qualität politischer Entscheidungen hat sich trotz hoher Förderungen nicht spürbar verbessert.
👉 Deshalb sagen wir: Ein Teil der Parteienförderung muss in die Qualität und Weiterentwicklung der Demokratie investiert werden!
📩 Du hast Fragen oder möchtest uns unterstützen? Schreib uns an post (@) ig-demokratie.at

Die Wahlbeteiligung hat aktuell keinen Einfluss

Wusstest du, dass Österreich rund 273 Millionen Euro pro Jahr (Quelle: 2024, Der Standard) für Parteienförderung ausgibt – unabhängig davon, wie viele Menschen tatsächlich wählen? Ja, du hast richtig gelesen: Auch wenn nur 50 % der Wahlberechtigten ihre Stimme abgeben, erhalten die Parteien trotzdem 100 % der Fördergelder. Wir finden: Das sollte sich ändern!
 
Deswegen wollen wir die Debatte rund um Demokratie-Defizite und Demokratie-Entwicklung ins Laufen bringen. In der aktuellen Budgetsituation gäbe es über den Hebel der Senkung der Parteienfinanzierung einen grossen Budgettopf für Demokratie-Entwicklung.
 

Was wir eigentlich wollen.

Ja, natürlich wollen wir über die Höhe der Parteienförderung reden, aber eigentlich wollen wir mit diesem Volksbegehren die Debatte über die Weiterentwicklung der Demokratie und Rechtsstaat in der Bevölkerung anregen. Und - wir wollen der Bevölkerung ein Werkzeug in die Handgeben um über ihre Zufriedenheit mit den Parteien kund zu tun!

So kannst du das Volksbegehren unterstützen

Unser Volksbegehren ist in der Einleitungsphase – das bedeutet, du kannst es jetzt online mit ID Austria oder auf jedem Gemeindeamt unterstützen. Wir benötigen 8.900 Unterschriften, damit es zu einer offiziellen Eintragungswoche kommt.
📌 Aktueller Stand (Ende April 2025): 5.380 Unterschriften von 8.969 gesammelt!
📌 Danach braucht es 100.000 Unterschriften, damit das Parlament über unser Anliegen diskutiert.
📌 Unser Ziel: Die höchste Zahl an Unterstützungen für ein Volksbegehren in der Geschichte Österreichs!

Volksbegehren „Wahlbeteiligung bestimmt Parteienförderung“

Der Nationalrat möge eine Koppelung der Parteienförderung an die Wahlbeteiligung beschließen. An die Parteien soll nurmehr ein fix-Betrag pro Stimme aus dem Parteienförderungstopf ausbezahlt werden. Die restlichen Mittel (Anteil Nicht-Wähler:innen) sollen in ein neu zu verankerndes Verfassungsorgan für eine partizipative Weiterentwicklung der Demokratie fließen.
 
Grundsätzlich wollen wir mit diesem Volksbegehren die gesellschaftliche Debatte rund um die notwendige Weiterentwicklung der Demokratie/Demokratie-Reformen wieder stärker anregen. Wir sehen bei den Parteien zu wenig Bewegung zu diesem Themenkomplex.
Mit einer Debatte rund um eine Senkung der Parteienförderung bzw. eine Koppelung an die Wahlbeteiligung, möchten wir mit diesem Thema einerseits die Parteien direkt adressieren. Andererseits ist es uns ein Anliegen, dass die Bevölkerung bestmöglich in die Weiterentwicklung der Demokratie eingebunden werden soII. Mit einer Anpassung der Parteienförderung hin zu einer Demokratie-Förderung, können für partizipative Prozesse und ein neues Verfassungsorgan Mittel frei werden, ohne dass dafür zusätzliches Steuergeld aufgewendet wird!
 

Ein neues Demokratie-Reform-Verfassungsorgan soII deshalb...

  • ähnlich der Volksanwaltschaft und des Rechnungshofes aIs Organ des Nationalrats geschaffen werden und wirken.
  • laufend partizipative Prozesse organisieren und abhalten (Bürger:innen Räte u. Ä.), im Rahmen derer gemeinsam mit Expert:innen Potentiale für Demokratie-Reformen eruiert und Vorschläge für die Weiterentwicklung der Demokratie erarbeiten werden. (Österreich-Konvent 2.0)
  • wie auch die Volksanwaltschaft, das Recht auf Mitwirkung an der Erledigung der an den Nationalrat gerichteten Petitionen und Bürgerinitiativen (gem. Art 148a Abs 5 B-VG) übertragen bekommen.

Beispielhaft können dabei zusätzlich sein

  • die Schaffung eines dauerhaften Bürger:innen-Rats zur ständigen Weiterentwicklung der Demokratie (am Beispiel Ost-Belgien, Aachen, Paris)
  • die Abhaltung eines Österreich-Konvents 2.0 unter Einbeziehung von Expert:innen UND per Zufallsprinzip geladener Bürger:innen.
  • Die Abläufe und die Ergebnisse von Demokratie-Reform-Prozessen sollender Öffentlichkeit nachvollziehbar kommuniziert werden.
  • Ergebnisse/Gesetzesvorschläge sollen im Rahmen der parlamentarischen Gesetzgebung und von Volksabstimmungen zur Entscheidung gelangen.

Hast du gewusst…? So initiierst du ein Volksbegehren!

Ein Volksbegehren in Österreich einzureichen ist ein mehrstufiger Prozess. Hier erfährst du, wie du dein Anliegen offiziell machst und es auf ID Austria zur Unterschrift freischalten lässt:
 

Schritt 1: Idee & Unterstützung

✔ Überlege dir ein konkretes Anliegen, das per Gesetz geändert oder eingeführt werden soll.

✔ Formuliere einen klaren Text für das Volksbegehren – dieser muss juristisch präzise sein.
✔ Hol dir Unterstützung: Mindestens eine Person muss das Volksbegehren offiziell als Antragsteller:in einreichen.
 

Schritt 2: Antragstellung beim Innenministerium

✔ Reiche dein Volksbegehren mit dem ausgearbeiteten Text beim Bundesministerium für Inneres (BMI) ein.
✔ Fülle das offizielle Antragsformular aus.
✔ Lege eine Liste mit mindestens 8 Vertrauenspersonen vor, die das Volksbegehren offiziell vertreten.
 

Schritt 3: Prüfung & Zulassung

✔ Das Innenministerium prüft, ob das Volksbegehren zulässig ist und den formellen Anforderungen entspricht.
✔ Falls alles passt, wird es offiziell registriert und erhält eine Bezeichnung & Kurzbeschreibung.
✔ Jetzt wird es im elektronischen System des BMI freigeschaltet – und damit auch für ID Austria!
 

Schritt 4: Einleitungsphase starten

✔ Sobald das Volksbegehren freigeschaltet ist, kann es online via ID Austria oder bei jedem Gemeindeamt unterstützt werden.
✔ Ziel: Mindestens 8.900 Unterstützungserklärungen sammeln.
 

Schritt 5: Eintragungswoche beantragen

✔ Erreicht das Volksbegehren 8.900 Unterschriften, kann eine Eintragungswoche beantragt werden.
✔ Das Volksbegehren wird dann für eine offizielle Unterschriftenphase zugelassen.
✔ Jetzt ist die Hürde: 100.000 Unterschriften – dann muss das Parlament das Thema behandeln!