Volksbegehren Zur Senkung der Parteienförderung zugunsten der Weiterentwicklung der Demokratie: "wahlbeteiligung bestimmt parteienförderung"
Pro & Contra & Fragen - Parteienförderung senken?
💡 Ja, Parteienförderung ist wichtig, um unabhängige politische Arbeit zu ermöglichen. Auch Parteiakademien leisten wertvolle Arbeit. Aber...
🔹 Österreich zahlt im internationalen Vergleich extrem hohe Parteienförderungen – wurde jahrelang über der Inflation erhöht.
🔹 Beeinflussen Großspender trotzdem die Politik? Trotz hoher staatlicher Förderung gibt es große private Geldgeber. Sollte man Parteispenden von der Förderung abziehen?
🔹 275 Millionen Euro jährlich – ein enormer Betrag, während andere demokratische Projekte kaum finanziert werden.
🔹 Parteien bremsen oft demokratische Innovationen – die Qualität politischer Entscheidungen hat sich trotz hoher Förderungen nicht spürbar verbessert.
👉 Deshalb sagen wir: Ein Teil der Parteienförderung muss in die Qualität und Weiterentwicklung der Demokratie investiert werden!
📩 Du hast Fragen oder möchtest uns unterstützen? Schreib uns an post@ig-demokratie.at
Die Wahlbeteiligung hat aktuell keinen Einfluss
Wusstest du, dass Österreich rund 273 Millionen Euro pro Jahr (Quelle: 2024, Der Standard) für Parteienförderung ausgibt – unabhängig davon, wie viele Menschen tatsächlich wählen? Ja, du hast richtig gelesen: Auch wenn nur 50 % der Wahlberechtigten ihre Stimme abgeben, erhalten die Parteien trotzdem 100 % der Fördergelder. Wir finden: Das sollte sich ändern!
Deswegen wollen wir die Debatte rund um Demokratie-Defizite und Demokratie-Entwicklung ins Laufen bringen. In der aktuellen Budgetsituation gäbe es über den Hebel der Senkung der Parteienfinanzierung einen grossen Budgettopf für Demokratie-Entwicklung.
Unsere Idee
Wenn, wie 2024, 78 % der Menschen wählen, sollten nicht automatisch 100 % der Gelder an die Parteien fließen. Stattdessen könnten die verbleibenden 22 %, also jährlich 60 Millionen Euro, dazu genutzt werden, Menschen zur Wahl zu motivieren und Demokratie aktiv zu stärken.
Denn: Die Parteienförderung ist einer der größten Fördertöpfe des Landes – aber die Wahlbeteiligung sinkt. Anstatt nur Parteistrukturen zu finanzieren, könnte ein Teil dieser Mittel besser genutzt werden, um demokratische Beteiligung zu fördern.
So kannst du das Volksbegehren unterstützen
Unser Volksbegehren ist in der Einleitungsphase – das bedeutet, du kannst es jetzt online mit ID Austria oder auf jedem Gemeindeamt unterstützen. Wir benötigen 8.900 Unterschriften, damit es zu einer offiziellen Eintragungswoche kommt.
📌 Aktueller Stand (Ende März 2025): Rund 4.000 Unterschriften gesammelt!
📌 Danach braucht es 100.000 Unterschriften, damit das Parlament über unser Anliegen diskutiert.
📌 Unser Ziel: Die höchste Zahl an Unterstützungen für ein Volksbegehren in der Geschichte Österreichs!
Volksbegehren „Wahlbeteiligung bestimmt Parteienförderung“
Der Nationalrat möge eine Koppelung der Parteienförderung an die Wahlbeteiligung beschließen. An die Parteien soll nurmehr ein fix-Betrag pro Stimme aus dem Parteienförderungstopf ausbezahlt werden. Die restlichen Mittel (Anteil Nicht-Wähler:innen) sollen in ein neu zu verankerndes Verfassungsorgan für eine partizipative Weiterentwicklung der Demokratie fließen.
Grundsätzlich wollen wir mit diesem Volksbegehren die gesellschaftliche Debatte rund um die notwendige Weiterentwicklung der Demokratie/Demokratie-Reformen wieder stärker anregen. Wir sehen bei den Parteien zu wenig Bewegung zu diesem Themenkomplex.
Mit einer Debatte rund um eine Senkung der Parteienförderung bzw. eine Koppelung an die Wahlbeteiligung, möchten wir mit diesem Thema einerseits die Parteien direkt adressieren. Andererseits ist es uns ein Anliegen, dass die Bevölkerung bestmöglich in die Weiterentwicklung der Demokratie eingebunden werden soII. Mit einer Anpassung der Parteienförderung hin zu einer Demokratie-Förderung, können für partizipative Prozesse und ein neues Verfassungsorgan Mittel frei werden, ohne dass dafür zusätzliches Steuergeld aufgewendet wird!
Mit einer Debatte rund um eine Senkung der Parteienförderung bzw. eine Koppelung an die Wahlbeteiligung, möchten wir mit diesem Thema einerseits die Parteien direkt adressieren. Andererseits ist es uns ein Anliegen, dass die Bevölkerung bestmöglich in die Weiterentwicklung der Demokratie eingebunden werden soII. Mit einer Anpassung der Parteienförderung hin zu einer Demokratie-Förderung, können für partizipative Prozesse und ein neues Verfassungsorgan Mittel frei werden, ohne dass dafür zusätzliches Steuergeld aufgewendet wird!
Ein neues Demokratie-Reform-Verfassungsorgan soII deshalb...
- ähnlich der Volksanwaltschaft und des Rechnungshofes aIs Organ des Nationalrats geschaffen werden und wirken.
- laufend partizipative Prozesse organisieren und abhalten (Bürger:innen Räte u. Ä.), im Rahmen derer gemeinsam mit Expert:innen Potentiale für Demokratie-Reformen eruiert und Vorschläge für die Weiterentwicklung der Demokratie erarbeiten werden. (Österreich-Konvent 2.0)
- wie auch die Volksanwaltschaft, das Recht auf Mitwirkung an der Erledigung der an den Nationalrat gerichteten Petitionen und Bürgerinitiativen (gem. Art 148a Abs 5 B-VG) übertragen bekommen.
Beispielhaft können dabei zusätzlich sein
- die Schaffung eines dauerhaften Bürger:innen-Rats zur ständigen Weiterentwicklung der Demokratie (am Beispiel Ost-Belgien, Aachen, Paris)
- die Abhaltung eines Österreich-Konvents 2.0 unter Einbeziehung von Expert:innen UND per Zufallsprinzip geladener Bürger:innen.
- Die Abläufe und die Ergebnisse von Demokratie-Reform-Prozessen sollender Öffentlichkeit nachvollziehbar kommuniziert werden.
- Ergebnisse/Gesetzesvorschläge sollen im Rahmen der parlamentarischen Gesetzgebung und von Volksabstimmungen zur Entscheidung gelangen.
Hast du gewusst…? So initiierst du ein Volksbegehren!
Ein Volksbegehren in Österreich einzureichen ist ein mehrstufiger Prozess. Hier erfährst du, wie du dein Anliegen offiziell machst und es auf ID Austria zur Unterschrift freischalten lässt:
Schritt 1: Idee & Unterstützung
✔ Überlege dir ein konkretes Anliegen, das per Gesetz geändert oder eingeführt werden soll.
✔ Formuliere einen klaren Text für das Volksbegehren – dieser muss juristisch präzise sein.
✔ Hol dir Unterstützung: Mindestens eine Person muss das Volksbegehren offiziell als Antragsteller:in einreichen.
Schritt 2: Antragstellung beim Innenministerium
✔ Reiche dein Volksbegehren mit dem ausgearbeiteten Text beim Bundesministerium für Inneres (BMI) ein.
✔ Fülle das offizielle Antragsformular aus.
✔ Lege eine Liste mit mindestens 8 Vertrauenspersonen vor, die das Volksbegehren offiziell vertreten.
Schritt 3: Prüfung & Zulassung
✔ Das Innenministerium prüft, ob das Volksbegehren zulässig ist und den formellen Anforderungen entspricht.
✔ Falls alles passt, wird es offiziell registriert und erhält eine Bezeichnung & Kurzbeschreibung.
✔ Jetzt wird es im elektronischen System des BMI freigeschaltet – und damit auch für ID Austria!
Schritt 4: Einleitungsphase starten
✔ Sobald das Volksbegehren freigeschaltet ist, kann es online via ID Austria oder bei jedem Gemeindeamt unterstützt werden.
✔ Ziel: Mindestens 8.900 Unterstützungserklärungen sammeln.
Schritt 5: Eintragungswoche beantragen
✔ Erreicht das Volksbegehren 8.900 Unterschriften, kann eine Eintragungswoche beantragt werden.
✔ Das Volksbegehren wird dann für eine offizielle Unterschriftenphase zugelassen.
✔ Jetzt ist die Hürde: 100.000 Unterschriften – dann muss das Parlament das Thema behandeln!
💡 Extra-Tipp:
✔ Damit dein Volksbegehren Erfolg hat, brauchst du viel Aufmerksamkeit!
✔ Eine gute Kampagne und starke Netzwerke sind entscheidend.
👉 Also: Hast du eine Idee für ein Volksbegehren? So funktioniert Demokratie – einfach machen! 😊